Marlene Fuhrmann
Lavendulen- Naturheilpraxis
Auf dem Sonnenhof
Hauptstr. 1
56829 Kail
Kontakt:
Telefon: 01775133300
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Aufsichtsbehörde: Gesundheitsamt Cochem- Zell
Berufsbezeichnung: Heilpraktikerin (Freiberuflich)
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Name und Sitz des Versicherers: LVM Versicherung
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland
Persönlich verantwortlich für Inhalte dieser Internetpräsenz ist Marlene Fuhrmann.
Bild und Text: Marlene Fuhrmann
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AGB für Retreats, Kurse, Seminare und Workshops
Anmeldung & Zahlungsbedingungen
Die Anmeldung zu Retreats, Kursen, Seminaren und Workshops erfolgt verbindlich per E-Mail oder über das entsprechende Anmeldeformular.
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist der volle Teilnahmebeitrag innerhalb von 7 Werktagen per Überweisung, bar oder Paypal zu entrichten. Die Platzreservierung wird erst mit Zahlungseingang gültig.
Rücktritt & Stornobedingungen
Ein Rücktritt von der Teilnahme ist jederzeit schriftlich (per E-Mail) möglich. Es gelten folgende Stornobedingungen:
Gerne darf die Buchung auf eine andere Person übertragen werden. Bitte gib uns in diesem Fall rechtzeitig Bescheid.
Absage durch Veranstalter/in
Sollten Retreats, Kurse, Seminare oder Workshops aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. Krankheit, zu geringe Teilnehmerzahl, höhere Gewalt) abgesagt werden müssen, wird der volle Teilnahmebeitrag rückerstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Teilnahmevoraussetzungen & Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Retreats, Kurse, Seminare und Workshops ersetzen keine therapeutische oder medizinische Behandlung. Bei körperlichen oder psychischen Einschränkungen bitten wir um vorherige Rücksprache.
Haftungsausschluss
Für persönliche Gegenstände sowie für Schäden an Eigentum oder Gesundheit wird keine Haftung übernommen, außer bei nachgewiesenem groben Verschulden durch die Veranstalterin.
AGB – Heilpraktikerische Behandlung
1. Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist eine heilpraktikertypische, heilkundliche Behandlung durch die Heilpraktikerin.
Die Behandlungen können sowohl schulmedizinisch anerkannte als auch naturheilkundliche bzw. wissenschaftlich nicht anerkannte Verfahren beinhalten.
Der Patient nimmt eine naturheilkundliche und/oder heilkundlich psychotherapeutische Behandlung, Beratung oder ein Coaching der Heilpraktikerin in Anspruch.
2. Honorar
Das Honorar richtet sich nach der jeweils durchgeführten Behandlung (siehe aktuelle Preisliste).
Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung.
Das Honorar ist unmittelbar nach der Behandlung in bar zu entrichten; oder per Überweisung. Eine Rechnung wird selbstverständlich erstellt, aber nur nach Wunsch ausgehändigt.
Für privat versicherte, zusatzversicherte oder beihilfeberechtigte Patienten kann eine Rechnung nach GebüH (1985) zur Einreichung bei der Versicherung erstellt werden.
3. Ausfallhonorar
Versäumt der Patient einen fest vereinbarten Termin, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von mind. 50 % des für diesen Termin vereinbarten Honorars fällig.
Dies entfällt, wenn
der Termin mindestens 24 Stunden vorher abgesagt wurde oder
der Patient ohne eigenes Verschulden am Erscheinen gehindert war.
4. Hinweise zur Kostenübernahme
a) Gesetzlich Versicherte
Heilpraktikerleistungen sind grundsätzlich nicht im Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Eine Kostenerstattung erfolgt in der Regel nicht.
Bitte erkundigen Sie sich ggf. vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse über mögliche Ausnahmen.
b) Private Krankenversicherung / Zusatzversicherung / Beihilfe
Ein Erstattungsanspruch kann – je nach Tarif – bestehen.
Das Erstattungsverfahren führt der Patient eigenverantwortlich durch.
Erstattungen erfolgen meist nach den Sätzen des GebüH. Differenzen zwischen GebüH und dem tatsächlichen Honorar sind vom Patienten selbst zu tragen.
Erstattungsentscheidungen der Versicherung haben keinen Einfluss auf den Honoraranspruch der Heilpraktikerin. Das vereinbarte Honorar ist stets vollständig vom Patienten zu begleichen.
5. Ärztliche Behandlung
Die Behandlung durch die Heilpraktikerin ersetzt keine ärztliche Therapie.
Wenn eine ärztliche Abklärung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist, wird die Heilpraktikerin den Patienten an einen Arzt verweisen.
6. Schweigepflicht
Die Heilpraktikerin unterliegt der gesetzlichen Schweigepflicht.
Eine Auskunft an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Einwilligung des Patienten.
Eine Ausnahme besteht lediglich bei gesetzlich vorgeschriebenen Mitteilungspflichten im Rahmen strafrechtlicher Verfolgung.